News

COVID-19-Soforthilfe des Land Kärnten

MMag. Paul Tiefling, MBA, LLM

Das Land Kärnten plant die von der COVID-19-Krise betroffenen heimischen Unternehmen mit einem Zuschuss unterstützen.

Derzeit sieht das noch nicht finalisierte Programm der Kärntner Landesregierung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss vor, der (fast) allen Kärntner klein- und mittelständischen Unternehmen zustehen soll. Abwickelnde und auszahlende Stelle wird der Kärntner Wirtschaftsförderungsfond (kurz KWF) sein. 

Nach derzeitigem Informationsstand wird der KWF-Zuschuss direkt and die Inanspruchnahme einer Bundesgarantie des AWS oder der ÖHT für einen COVID-19-Überbrückungskredit geknüpft sein. Das bedeutet, dass man nur in den Genuss dieser Förderung kommen wird, wenn einerseits eine Garantieübernahme durch das AWS bzw. die ÖHT gewährt wird und andererseits die Hausbank der COVID-19-Überbrückungsfinanzierung zustimmt und diese abwickelt.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, beträgt der KWF-Zuschuss maximal 10 % des neu aufzunehmenden Überbrückungskredits des AWS bzw. der ÖHT. Pro Unternehmen kann der KWF-Zuschuss mindestens EUR 1.000 und maximal EUR 50.000 betragen. 

Durch die Verquickung des KWF-Zuschusses mit der Gewährung der Bundesgarantie durch das AWS bzw. die ÖHT, wird eine separate Antragstellung beim KWF nicht notwendig sein. Die Antragstellung für die Bundesgarantie wird vom KWF gleichzeitig als Antrag für die Kärntner Soforthilfe anerkannt. Die Förderung soll rückwirkend mit 1. März 2020 in Kraft treten.

Ausgenommen von der Förderung sind voraussichtlich land- und forstwirtschaftliche Unternehmen oder Unternehmen die dem kulturellen Bereich zugeordnet werden und Unternehmen, die die Bundesgarantie im Rahmen einer COVID-19-Überbrückungsfinanzierung nicht in Anspruch nehmen bzw. genommen haben. .  

Wir informieren Sie über Details sobald das Förderprogramm veröffentlicht wurde. Ihr TU Berater berät Sie gerne zu diesem bzw. zu anderen COVID-19-Maßnahmen.