
Zusätzlich zu anderen Fördermaßnahmen wurden nun auch die Kriterien für den Covid-Start-up-Hilfsfonds konkretisiert. Um die finanziellen Engpässe abzufedern erhalten innovative Start-ups aus dem Covid-Start-up-Hilfsfonds Zuschüsse, die private Investments ins Eigenkapital verdoppeln. Anträge sind ab sofort möglich.
Gefördert werden neue Investments ins Eigenkapital der Gesellschaft oder eigenkapitalähnliche Einlagen an die Gesellschaft von EUR 10.000 bis EUR 800.000. Dieses Investment wird von der AWS über einen Zuschuss verdoppelt. Der Zuschuss kann zur Finanzierung von laufenden Kosten z.B. Personal- und Sachkosten, F&E-Aufwand) und Investitionen verwendet werden.
Als Eigenkapital gelten alle bar eingezahlten Einlagen in das Eigenkapital (Stammkapital & Kapitalrücklagen) und bar eingebrachte eigenkapitalähnliche Einlagen. Eigenkapitalähnliche Einlagen sind Einzahlungen in das Unternehmen, die dem Unternehmen für zumindest fünf Jahre zu Verfügung stehen, ausschließlich eine gewinnabhängige Verzinsung haben und als nachrangige Verbindlichkeiten angesehen werden. Das Kapital muss „frisch“, dies bedeutet zusätzlich dem Unternehmen von außen zugeschossen werden.
Dieses Eigenkapital muss von unabhängigen privaten Investoren dem Unternehmen zufließen. Solche sind alle Investoren außer:
Der Zuschuss wird in der Höhe der eigenkapitalerhöhenden Maßnahme zugesprochen und ist ein erfolgsabhängig rückzahlbarerer Zuschuss bis zu maximal EUR 800.000,00. Der Zuschuss kann neben einer AWS Überbrückungsfinanzierung in Anpruch genommen werden.
Der Zuschuss muss nur dann rückgezahlt werden, wenn das Unternehmen innerhalb von 10 Jahren Gewinne im Jahresabschluss ausweist. Die Höhe der Rückzahlung hängt jeweiligen Jahresgewinn ab und beträgt zumindest 50 % des jährlichen Gewinns. Der Rückzahlungsbetrag ist jeweils sechs Monate nach Bilanzstichtag zur Zahlung fällig. Die Rückzahlungsverpflichtung ist insgesamt mit maximal der Höhe des erhaltenen Zuschussbetrages begrenzt.
Es werden innovative Klein- und Kleinstunternehmen, das sind solche mit maximal 49 Mitarbeitern und deren Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter EUR 10.000.000,00 liegt, gefördert. Das Unternehmen darf nicht älter als 5 Jahre (ab Firmenbucheintragung bzw. Erteilung der Gewerbeberechtigung) sein und muss folgende Kriterien erfüllen:
ODER
Diese Kriterien werden vom Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bei der Antragstellung durch eine Unterschrift bestätigt.
Der Antrag ist über den AWS Fördermanager unter AWS.at zu stellen.