Am 13.4.2012 wurde ein Abkommen unterzeichnet, dass die Schweiz für alle Bankbeständen, welche von Österreichern in der Schweiz gehalten werden, eine Abzugssteuer einbehält und an Österreich weiterleitet.
In der Beilage eine PDF Datei, welche die Information des Bundesministeriums für Finanzen enthält.