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Das Ende des Kassasturzes!

Mag. Ingo Gruss
Aufgrund einer ab 1.1.2007 in Kraft tretenden Gesetzesänderung in § 131 BAO müssen alle Bareinnahmen und -ausgaben einzeln aufgezeichnet werden.

Aufgrund einer ab 1.1.2007 in Kraft tretenden Gesetzesänderung in § 131 BAO müssen alle Bareinnahmen und -ausgaben einzeln aufgezeichnet werden.

Damit werden insbesondere folgende Methoden der Erlösermittlung nicht mehr zulässig sein:

1. Kassasturz:
Vergleich des Kassastandes am Tagesanfang und am Tagesende bei gleichzeitiger Ermittlung der Tageslosung.

2. Standvergleich:
Vergleich der vorhandenen Waren am Tagesanfang und am Tages-ende bei gleichzeitiger Ermittlung der Tageslosung.

3. EDV-Kassen:
Journale, die lediglich die Tagessumme je Artikel und/oder Warengruppe ausgeben. Die Ausgabe auf Ebene der Geschäftsfälle muss möglich sein.

Sollten Sie eine dieser ab 1.1.2007 nicht mehr möglichen Methoden verwenden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, um eine gesetzeskonforme Aufzeichnung zu gewährleisten.

Eine Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat zur Folge, dass die Buchhaltung nicht ordnungsgemäß geführt wird und führt zu einer Schätzungsbefugnis des Finanzamtes.

Mag. Ingo Gruss

Mag. Ingo Gruss

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger

Die Schwerpunkte in der Tätigkeit von Ingo Gruss sind die Prüfung von mittelständischen Unternehmen, Unternehmensstrukturierungen sowie die laufende Beratung von KMUs. Daneben hat er ein tiefgehendes Know-How in der Betreuung von gemeinnützigen Einrichtungen. Ingo Gruss ist Absolvent der Wirtschaftsuniversität Wien und Mitglied der Qualitätsprüfungskommission der Abschlussprüferaufsichtsbehörde.

e: ingo.gruss@tu.tax