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Der Corona Hilfs-Fonds

Mag. Harald CZAJKA

Die ersten Details zum neuen Corona Hilfs-Fonds (ehemals Nothilfefonds) sind auf der BMF Seite nachzulesen. Dieser Fonds ist 15 Milliarden schwer und tritt das schwierige Erbe des Epidemiegesetzes an.

Wir haben die wichtigsten Passagen herausgesucht. Lesen Sie selbst. 

Vorab ist festzustellen, dass sich das Konzept entgegen den ersten Aussagen geändert hat. Es ist zu einer gänzlichen Entkoppelung zwischen Überbrückungsfinanzierung und Zuschüssen gekommen,  weshalb auch diese Hilfe in 2.Phasen aufgeteilt werden kann.

PHASE 1 - Überbrückungsfinanzierung

Ab dem 8.April können

  • Betriebe mit Standort und Geschäftstätigkeit  in Österreich
  • welche aufgrund der Corona Krise einen Liquiditätsbedarf haben und mit großen Umsatzeinbußen konfrontiert sind sowie mit Kreditraten im Rückstand sind,
  • eine Garantie der Republik beantragen.
  • Dies geschieht über Ihre Hausbank, welche den Antrag an die jeweilige zuständige Förderstelle weiterleiten.
  • Die Garantie der Republik soll ab Antragseinreichung binnen 7 Werktagen genehmigt werden.
  • Mit dieser Garantie soll der Antragsteller sodann einen zusätzlichen Kredit von seiner Hausbank erhalten. (Laufzeit vorerst maximal 5 Jahre mit Optionsmöglichkeiten zur Verlängerung auf bis zu 10 Jahre.)

WOBEI

  • Der Kredit durch die Bank mit bis zu 1% verzinst werden darf
  • Die Republik bis zu 2% Garantieentgelt erhalten soll. (gem. EU Vorgaben)
  • Die Kredithöhe mit 3 Monatsumsätzen limitiert ist und die Garantie der Republik davon 90% abdeckt.

PHASE 2 - Zuschüsse

Bis zum 31.12.2020 können

  • Betriebe mit Standort und Geschäftstätigkeit  in Österreich,
  • welche im Jahr 2020,  während und durch die Corona Krise einen Umsatzverlust von zumindest 40% erleiden,
  • sich für einen Fixkostenzuschuss registrieren.

Dieser Fixkostenzuschuss

  • wird frühestens im Jahr 2021 ausgezahlt
  • zuvor ist ein getrennter Antrag mit einer Darstellung der tatsächlich entstandenen Fixkosten und der tatsächlich eingetretenen Umsatzausfälle  auszufüllen.
  • Die Antragsangaben müssen von einem Steuerberater  oder Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt werden.
  • Der Antrag wird auf der AWS Hompage in einem Onlinetool zu erfassen sein.
  • Die Auszahlung erfolgt über die Hausbank in Abstimmung mit der AWS.
  • Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall des Unternehmens
  • Der Bund zahlt bei

40 – 60% Umsatzausfall: 25% Ersatz der Fixkosten

60 – 80% Umsatzausfall: 50% Ersatz der Fixkosten

80-100% Umsatzausfall: 75% Ersatz der Fixkosten

  • Bemessungsgrundlage sind die Fixkosten und Umsatzausfälle des Unternehmens zwischen 15. März 2020 und Ende der Covid-Maßnahmen.

WOBEI

  • Unternehmen müssen sämtliche zumutbare Maßnahmen setzen, um die Fixkosten zu reduzieren und die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten.
  • Unternehmen müssen vor der Covid-19-Krise ein gesundes Unternehmen sein. (Wir nehmen an URG Kennzahlen erfüllen.)
  • Fixkosten sind bspw. Geschäftsraummieten, Versicherungsprämien, Zinsaufwand, Betriebskosten, sonstige betriebsnotwendige, vertragliche Zahlungsverpflichtungen.
  • Gehälter für Dienstnehmer zählen scheinbar nicht zu den Fixkosten. Sie sind zumindest aktuell nicht in der FAQ Liste des BMF angeführt, gehören aber üblicherweise bei jeder Fixkostendefinition zu den ersten Aufzählungen. 
  • Ein angemessener Unternehmerlohn in der Höhe von maximal 2.000 Euro pro Monat gehört zum Fixkostenblock.
  • Unternehmen müssen sich verpflichten, auf die Erhaltung der Arbeitsplätze besonders Bedacht zu nehmen und sämtliche zumutbare Maßnahmen zu setzen, um die Fixkosten zu reduzieren und die österreichischen Arbeitsplätze zu erhalten.
  • Die für eine Überprüfung benötigte Unterlagen müssen bei Verlangen ausgehändigt werden.
  • Der Zuschuss ist defakto steuerpflichtig, da dieser die abzugsfähigen Aufwendungen im betreffenden Wirtschaftsjahr senkt.
  • Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter zum 31.12.2019 beschäftigt haben UND Mitarbeiter gekündigt haben, statt die Kurzarbeit nach Ausbruch der COVID-19-Krise in Anspruch zu nehmen sind nicht antragsberechtigt!
  • Unternehmen aus der Finanz- und Versicherungsbereich sind ebenfalls nicht antragsberechtigt (Banken, Kreditinstitute, Versicherungen, Wertpapierfirmen und andere Finanzunternehmen, die Aufsichtsbestimmungen unterliegen)

Alle aktuell zu Verfügung stehende Details finden Sie unter: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html

FAZIT 

Betriebe, welche demnach seit Mitte März ohne Umsätze dastehen und im hohen Maße (alle Kapitalgesellschaften!!!) vom Härtefonds Phase 1&2 keinen Cent sehen werden, bekommen demnach vorerst ausschließlich eine Garantie, um Kredite mit bis zu 3% Kosten aufzunehmen.

Es ist abzuwarten, inwieweit und wie schnell die Banken hier Auszahlungen tätigen werden. Dass, wie von der Regierung angenommen, am 15.April Gelder an Unternehmen fließen, halten wir für nicht realistisch und der Eingang des Kredits sollte daher in Ihre cash-flow Rechnung zeitverzögert geplant werden.

Weiters ist anzumerken, dass die Kredithöhe mit 3 Monatsumsätzen limitiert ist. Nachdem sodann bereits ein Monat vergangen ist und viele Fixkosten weiterlaufen, müssten die wirtschaftlichen Einschränkungen eigentlich alsbald gelockert werden. Dies deshalb, weil die Betriebe trotz Lockerung in der Anfangsphase mit gänzlich anderen Umsätzen als zuvor rechnen müssen und nicht angenommen werden kann, dass in den hart getroffenen Branchen sofort wieder kostendeckend gewirtschaftet werden kann. 

Gründe die dafür sprechen sind:

  • Die Bevölkerung, welche noch länger in Kurzarbeit beschäftigt sein wird, wird sparsamer mit den liquiden Mitteln umgehen.
  • Die sozialen Kontakte werden weiterhin eingeschränkt bleiben.
  • In Österreich liegt der Anteil der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei 15% des BIP, wobei knappe 75% davon auf ausländische Gäste fällt. Diese werden voraussichtlich noch länger ausbleiben.

Die wirtschaftliche Unterstützung für das Jahr 2020 mit Überbrückungskrediten in der Höhe von 3 Monatsumsätzen erscheint für Gastronomie-, Freizeit- und Tourismusbetriebe zu knapp bemessen.

Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.