

Die Aussendungen enthalten teilweise Angebote zum Abschluss von Verträgen mit Mitarbeiterversorgungskassen (MV-Kassen) und Vergleichsrechnungen für die Übernahme von Dienstnehmern in das neue System.
Ein Vertrag mit einer Mitarbeiterversorgungskasse (MV-Kasse) muss bis 31.12.2002 abgeschlossen werden, damit ab dem 1.1.2003 für neu abgeschlossene Dienstverhältnisse die Veranlagung der an die Sozialversicherung abgeführten Beiträge erfolgen kann.
Eine Übernahme von Dienstnehmern aus dem alten System in die Abfertigung - Neu sollte aus steuerlichen Gründen nicht vor dem Jahr 2004 erfolgen. Dies deshalb, weil im Wirtschaftsjahr 2003 die bisher gebildete Abfertigungsrückstellung steuerfrei in das Eigenkapital übernommen werden kann. Etwaige im Jahr 2003 bezahlten Beträge an Abfertigungen oder Übertragungsbeiträge an eine MV-Kasse sind jedoch gegen die Abfertigungsrückstellung zu rechnen und schmälern daher den steuerfrei ins Eigenkapital zu übertragenden Rückstellungsbetrag.
Wenn die Abfertigungsrückstellung im Jahr 2003 steuerfrei in das Eigenkapital übertragen wurde, sind ab dem Jahr 2004 Zahlungen für Abfertigungen nach dem alten System oder Übertragungsbeiträge bei Übernahme von Dienstnehmern in das neue System voll als Betriebsausgabe absetzbar. Dadurch kommt es steuerlich zu einer doppelten Betriebsausgabe, da früher die Dotierung der Abfertigungsrückstellung und ab dem Jahr 2004 die Zahlung der Abfertigung oder des Übernahmebeitrages (auf 5 Jahre verteilt absetzbar) für den gleichen Dienstnehmer Betriebsausgabe darstellen.
Folgende Entscheidungen sind daher zu treffen:
bis 31.12.2002
Abschluss eines Vertrages mit einer MV-Kasse.
bis 31.12.2003 oder Wirtschaftsjahr 2002/2003
Übertragung der Abfertigungsrückstellung in das Eigenkapital oder nicht.
ab 1.1.2004 oder ab Wirtschaftsjahr 2003/2004 bis 31.12.2013
Übernahme von alten Dienstverhältnissen in das neue System, wenn die Abfertigungsrückstellung in das Eigenkapital übernommen worden ist. Sonst ist die Übernahmen auch schon ab 1.1.2003 ohne steuerlichen Nachteil möglich.