

Am 12.5.2005 wurde im Parlament der Dienstleistungsscheck beschlossen.
Typische Dienstleistungen im Haushalt, wie Reinigungsarbeiten, Kinderbetreuung oder Gartenarbeiten können ab 1. Oktober dieses Jahres per Dienstleistungsscheck bezahlt werden.
Der Dienstleistungsscheck wird über Trafiken vertrieben, eingelöst wird er dann bei der Krankenkasse.
Damit soll es eine unbürokratische Möglichkeit geben, derartige geringfügige Beschäftigungen (bis 323 Euro in Monat) in die Legalität zu holen. Mit dem Scheck sind gleichzeitig alle sozialen Abgaben für Unfall-, Kranken- oder Pensionsversicherung abgegolten. Die Entlohnung kann frei vereinbart werden, darf aber nicht unter dem kollektiwertraglichen Mindestsatz liegen.
Nähere Details über die Abwicklung sind noch nicht bekannt, wir werden Sie weiter laufend informieren.