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Dienstnehmer-Anmeldung *VOR* Arbeitsantritt

Herbert Tiefling
Ab 1. Jänner 2008 müssen alle Dienstnehmer bereits VOR Arbeitsantritt bei der zuständigen Gebietskrankenkasse angemeldet werden, sonst drohen schwerwiegende Strafen!

Durch eine Neuerung im Betrugbekämpfungsgesetz muss die Anmeldung eines neuen Dienstnehmers bereits vor dem Arbeitsantritt bei der zuständigen Gebietskrankenkas-se vorliegen. Die bisher geltende 7-Tages-Frist für Anmeldungen gilt somit nicht mehr ab 01.01.2008.

Diese neue Regelung betrifft sämtliche Dienstnehmer, die der Pflichtversicherung nach dem ASVG unterliegen (auch freie Dienstnehmer, Lehrlinge und geringfügig Be-schäftigte).

Wird demnach anlässlich einer Kontrolle im Betrieb oder auf der Baustelle durch ein Prüforgan ein Dienstnehmer angetroffen, für den keine Anmeldung bei der GKK vor-liegt, ist mit schwerwiegenden Sanktionen zu rechnen:

• Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde und Verwaltungsstrafe von EUR 730,- bis EUR 2.180,-, im Wiederholungsfall bis EUR 5.000,-
• Beitragszuschläge seitens der Gebietskrankenkasse für den Prüfeinsatz EUR 800,- und für die gesonderte Bearbeitung EUR 500,- je Meldung

Um diese Sanktionen zu vermeiden möchten wir Sie darauf hinweisen, dass uns künftig sämtliche Anmeldung vor Arbeitsantritt zu übermitteln sind, damit wir eine fristgerechte Anmeldung garantieren können.