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Elektronische Einreichung der UVA ab April 2003

Johann Pointner, KR
Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung für April 2003
Wie bereits in der Vergangenheit berichtet, ist die Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen ab dem Monat April 2003 verpflichtend elektronisch vorzunehmen. Schriftliche Einreichungen sind nur mehr jenen Unternehmen gestattet, die nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen. Dies ist nach Auffassung des Finanzamtes nur dann der Fall, wenn das Unterehmen über keinen Internet-Zugang verfügt.
Zur Zeit geht das Finanzamt bei Einreichung in Papierform davon aus, dass das Unternehmen nicht über die technischen Voraussetzungen verfügt. In weiterer Folge soll dies jedoch geprüft werden.
Wir ersuchen daher jene Unternehmer, die noch nicht über die erforderlichen Zugangskennungen verfügen, die Anmeldung zu Finanz-Online möglichst rasch vorzunehmen. Natürlich nehmen wir die Anmeldung auch gerne für Sie vor. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Sachbearbeiter.
Soweit die Buchhaltung und Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung durch uns erfolgt, brauchen Sie keine Anmeldung zu Finanz-Online vornehmen.