

Wir haben schon mit Information am 29.7.2009 darauf hingewiesen, dass sich alle Wirtschaftsbeteiligte registrieren lassen müssen, die ihren Sitz oder Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft haben und die im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit auch Tätigkeiten ausüben, die unter die Bestimmungen des Zollrechts fallen (z.B.: als Importeur, Exporteur, Anmelder, Bewilligungsinhaber im Zollverfahren,…).
Durch die Registrierung für Zollzwecke erhalten Sie eine für die gesamte Gemeinschaft gültige EORI-Nummer, welche sofort nach der Zuweisung bei jeder Art von Kommunikation mit sämtlichen EG-Zollbehörden angeben werden muss.
Die Einführung des EORI-Systems (Economic Operators Registration and Identification System - System zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) bringt eine EU-weite Registrierungspflicht von im Außenhandel mit Drittländern (Ländern außerhalb der Europäischen Union) tätigen Wirtschaftsbeteiligten, die zollrelevante Tätigkeiten ausüben, mit sich. Unter zollrelevanten Tätigkeiten versteht man vor allem die Abgabe von Zollanmeldungen, von summarischen Anmeldungen und das Betreiben von Verwahrungslagern. Registrieren lassen müssen sich Firmen, die ihren Sitz in der EG haben oder zumindest dort steuerlich veranlagt sind. Auch wenn Unternehmen einen Spediteur für die Abwicklung der Zollformalitäten in Anspruch nehmen, müssen sie selbst die EORI-Nummer beantragen. Firmen, die nur Geschäfte innerhalb der EG abwickeln, sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Ab 1.9.2009 muss die EORI-Nummer bei jeglichem Kontakt mit der Zollbehörde, insbesondere bei Zollanmeldungen zur Einfuhr und Ausfuhr, verwendet werden. In der in Österreich gültigen Übergangsfrist bis zum 31.12.2009 können österreichische Unternehmen ihre UID-Nummer an statt der EORI-Nummer bei Zollformalitäten angeben. Ab 1. 1. 2010 ist die EORI-Nummer verpflichtend zu verwenden.
Der Antrag ist unter https://zoll.bmf.gv.at/eori einzubringen. Eine Ausfüllhilfe ist unter https://www.bmf.gv.at/Zoll/ezoll/ abrufbar.
Praxistipps für das Ausfüllen des Antrags:
UID-Nummer
Es sind alle vorhandenen UID-Nummern einzutragen. Beispiel für UID-Nummer:
ATU12345678. Einzugeben ist jedoch nur U12345678. Außerdem ist das jeweilige UID-Land auszuwählen.
Firmenbuchnummer
Einzugeben ist die Firmenbuchnummer ohne das vorangehende Kürzel FN.
OENACE-Code
Unter OENACE versteht man die österreichische Systematik der Wirtschaftstätigkeiten. Der aktuelle OENACE-Code wurde 2008 allen österreichischen Unternehmen von der Statistik Austria (Bundesanstalt Statistik Österreich) per Post zugesandt. Ist der OENACE-Code den Wirtschaftsbeteiligten dennoch nicht bekannt, kann der Code bei einer Hotline der Statistik Austria angefragt werden. Die Hotline ist unter folgender Telefonnummer erreichbar: 01/711 288686
Im Firmenbuch eingetragener Einzelunternehmer
Einzelunternehmer, die im Firmenbuch eingetragen sind und deswegen nicht unter ihrem Vor- und Nachnamen die EORI-Nummer beantragen wollen, müssen aus programmiertechnischen Gründen das Antragsformular für juristische Personen für den Antrag wählen.
Beispiel
Der Einzelunternehmer Max Mustermann ist im Firmenbuch unter Max Trading e.u. eingetragen. Herr Mustermann möchte auch als Max Trading e.u. die EORI-Nummer beantragen. Weil man im Antragsformular für natürliche Personen nur den Vor- und Nachnamen des Einzelunternehmers eingeben kann, muss Herr Mustermann das Antragsformular für juristische Personen verwenden.
Offene Gesellschaft - OG
Die OG ist eine Personengesellschaft, die von mehreren Gesellschaftern gegründet werden kann. Vor Beantragung einer EORI-Nummer für die OG können die einzelnen Gesellschafter bereits mit einer EORI-Nummer registriert sein. Die Gesellschafter haften uneingeschränkt mit ihrem Vermögen, nach außen tritt allerdings die OG auf. Deswegen muss man ebenfalls für die OG eine eigene EORI-Nummer beantragen, die dann in der Zollanmeldung anzugeben ist. Man wählt das Antragsformular für juristische Personen.
Kommanditgesellschaft - KG
Für die Beantragung der EORI-Nummer für die KG muss man das Antragsformular für eine juristische Person wählen.
Arbeitsgemeinschaft - ARGE
Für die ARGE kann man keine eigene EORI-Nummer beantragen. Die Teilnehmer der ARGE müssen ihre EORI-Nummer einzeln beantragen.
Privatperson
Privatpersonen können sich freiwillig für die EORI-Nummer registrieren lassen.
EORI und Postabfertigung
Privatpersonen werden mit Namen und Adresse im Zuge einer Postabfertigung mit Drittländern erfasst. Falls Privatpersonen sich freiwillig für eine EaRl-Nummer registriert haben, wird die EORI-Nummer vermerkt.
Es wird eine Abfragemöglichkeit der EORI-Nummer in der Eingabemaske für Postabfertigungen geben.
Anführen der EORI-Nummer
Seit dem 1.9.2009 ist die EORI-Nummer verpflichtend bei jeglichem Kontakt mit den Zollbehörden anzugeben.
Die wichtigsten Anlassfälle für die Angabe einer EORI-Nummer sind:
die Abgabe von Zollanmeldungen,
die Abgabe von summarischen Eingangs-/Ausgangsanmeldungen,
Anträge auf Bewilligungen,
Berufungen,
Anträge auf Erstattung/Erlass,
Anträge auf verbindliche Auskünfte.
Gegenwärtig gibt es jedoch keine Verpflichtung, die EORI-Nummer auf Rechnungen, sonstigen Geschäftspapieren oder in E-Mails der Wirtschaftsbeteiligten anzuführen!