

Nach den neuersten Informationen aus dem Finanzministerium wird nicht nur die Erbschaftssteuer am 31.7.2008 ersatzlos auslaufen, sondern auch für die Schenkungssteuer wird keine Ersatzregelung erlassen. Es werden daher auch Schenkungen nach diesem Zeitpunkt steuerfrei sein.
Allein Zuwendungen an Stiftungen sollen weiter steuerpflichtig bleiben.
Wie kann die Wirkung dieser Aufhebungen bereits jetzt genützt werden.
Die Erbschaftssteuer richtet sich nach der Gesetzeslage zum Todestag, außer bei Pflichtteilen. Diese fließen erst mit Geltendmachung (zB. Anruf beim Notar) zu. Da die Verjährung von Pflichtteilsansprüchen erst 3 Jahren nach dem Todestag eintritt, sollte mit der Geltendmachung bis nach dem 31.7.2008 zugewartet werden.
Schenkungen werden erst mit Ausführung der Schenkung wirksam und nicht mit dem Schenkungsvertrag - Achtung auf Notariatspflicht von Schenkungen ohne Übergabe. Daher bewirkt ein jetziges Schenkungsversprechen und Übergabe erst nach dem 31.7.2008 keine Schenkungssteuer.
Schenkungen von Liegenschaften unterliegen nach dem 31.7.2008 aber der Grunderwerbsteuer vom 3fachen Einheitswert.
In allen Fällen ist jedoch eine spezifische Beratung anzuraten.