

Mitte 2008 läuft die vom Verfassungsgerichtshof gesetzte Reparaturfrist für die Erbschaftsteuer ab. Wenn bis dahin keine Neuregelung erfolgt, tritt die Steuer außer Kraft. Somit ist laut Aussagen des Bundeskanzlers die Erbschaftssteuer in nicht einmal eineinhalb Jahren Geschichte.
Gleiches Schicksal wird aller Wahrscheinlichkeit nach der Schenkungssteuer beschert sein, weil diese im gleichen Gesetz geregelt ist (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955) und bis zu diesem Sommer eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über deren Verfassungswidrigkeit erwartet wird.
TU Tipp: Mit Schenkungen sollte somit abgewartet werden. Sollten Sie dennoch demnächst eine Schenkung planen, beraten wir Sie gerne.