

Dafür sind auch steuerliche Vereinheitlichungen geplant:
- Die Körperschaftssteuergrundlage soll einheitlich gestaltet sein. Ein Konzern kann dann in der EU das Einkommen anhand eines einzigen Regelwerkes berechnen.
- Der konsolidierte Jahresabschluss soll Grundlage für die Steuerberechnung sein.
- Die Mitgliedsstaaten erhalten einen Anteil an der gesamten Bemessungsgrundlage, auf welche dann der nationale KöSt-Steuersatz angewendet wird.
Dies bringt folgende Vorteile:
- Kein Verrechnungspreisproblem
- Verrechnung aller Gewinne und Verluste innerhalb des Unternehmens
- grenzüberschreitende Umstrukturierung werden vereinfacht
- Doppelbesteuerungsabkommen unnötig