

Auf Basis der Urteiles des EuGH sind die inländischen Gerichtshöfe verpflichtet den Rechtszustand gemäß den EU - Normen herzustellen.
Die Verordnung über die Einschränkung des Vorsteuerabzug bei Bussen und Kleinlastkraftwagen muß daher vom VfGH aufgehoben und der Rechtszustand zum 1.1.1995 wieder hergestellt werden.
Dies bedeutet, dass Kleinbusse mit mehr als sechs Sitzplätzen unabhängig von der Wagenlänge rückwirkend (soweit nicht bereits ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt) die Vorsteuer geltend machen können - z.B. für Espace.