

Immer wieder bemerken wir bei Klienten unnötige Zahlungen für Registereinschaltungen bei Neugründungen von GmbHs und nach Änderungen von Gesellschaftsverhältnissen.
Die Vorschreibungen sind meist bewusst so gestaltet, dass man bei oberflächlicher Betrachtung eine amtliche Vorschreibung vermuten könnte (siehe beiliegendes Muster). Wann immer Sie ein Schreiben über die Veröffentlichung Ihrer Firmendaten erhalten, bitte dieses an uns zur Überprüfung faxen, bevor etwas eingezahlt wird. Wir teilen Ihnen dann mit, ob es eine vorgeschriebene Eintragung ist oder nicht.