

Was wird gefördert?
Das Gesetz sieht vor, dass bis zu 13% des Gewinnes, maximal 100.000 Euro, einkommensteuerfrei gestellt werden.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Grundfreibetrag für investierte Gewinne und dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.
Der Grundfreibetrag iHv 13% steht bis zu einem Gewinn von EUR 30.000 unabhängig von getätigten Investitionen zu.
Übersteigt der Gewinn den Betrag von EUR 30.000 müssen für den übersteigenden Betrag begünstigte körperliche Anlagegüter angeschafft werden, um in den Genuss des Gewinnfreibetrages zu kommen. Die Wirtschaftsgüter müssen 4 Jahre im Betrieb verbleiben, ansonsten erfolgt eine Nachversteuerung.
Welche Wertpapiere sind geeignet?
Um den Steuervorteil zu lukrieren, kann auch in Wertpapiere veranlagt werden, die zur Bedeckung von Pensionsrückstellungen geeignet sind (Ihre Bank weiß Bescheid). Die Wertpapiere sind ebenfalls vier Jahr zu halten. Wir empfehlen Ihnen die Wertpapiere auf einem gesonderten (betrieblichen) Wertpapierdepot zu verwahren.
Was ist zu tun?
Ermitteln Sie Ihr vorläufiges Ergebnis des Jahres 2010 aus der laufenden Buchhaltung. Ihr Betreuer in der TREUHAND-UNION unterstützt Sie dabei.
Mittels Vorjahresvergleichen und Prognosen lässt sich das voraussichtliche Jahresergebnis 2010 errechnen.
Bei einem Jahresergebnis 2010, das den Betrag von EUR 30.000 nicht übersteigt, ist kein weiterer Handlungsbedarf gegeben.
Übersteigt das voraussichtliche Jahresergebnis 2010 den Betrag von EUR 30.000 ist zu prüfen, ob bereits begünstigte Investitionen getätigt wurden.
Dreizehn Prozent des EUR 30.000 übersteigenden Betrages werden den bereits getätigten Investitionen gegenübergestellt.
Erreicht der Gesamtbetrag der begünstigten Investitionen den Vergleichsbetrag nicht, kann der Differenzbetrag noch bis Jahresende steuerschonend investiert werden.
Bsp.: Der voraussichtliche Gewinn beträgt EUR 40.000. Es wurden begünstigte Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten iHv EUR 300 erworben.
Der Freibetrag für EUR 30.000 iHv EUR 3.900 (=30.000*13%) steht auch ohne begünstigte Investitionen zu.
Investitionsbegünstigungsfähig wäre ein Betrag iHv EUR 1.300 (=(40.000-30.000)*13%). Da bereits Wirtschaftsgüter iHv EUR 300 angeschafft wurden, verbleibt ein begünstigungsfähiger Betrag iHv EUR 1.000, der in begünstigte Wertpapiere investiert werden könnte.
Wenn es noch Fragen gibt!
Ihr Berater in der TREUHAND-UNION steht Ihnen für alle Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Am 32. Dezember ist es zu spät!