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Fiskus macht Jagd auf Überstundenbegünstigung

Dr. Helmut CZAJKA
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) im vergangenen Frühjahr nimmt das Finanzamt nun die steuerbegünstigte Überstundenregelung vieler Arbeitnehmer unter die Lupe und hat seine Vorgangsweise geändert. Auch für pauschal abgerechnete Überstunden sind Aufzeichnungen zu führen.

Überstunden sind nach Ansicht der Finanzverwaltung nur dann steuerbegünstigt, wenn die Mehrarbeit detailliert festgelegt und abgerechnet wird. Die verbreiteten pauschal vereinbarten Überstunden-Abgeltungen dienten oft nur der Steuer-Optimierung, vermutet die Finanz und verlangt auch für diese genaue Aufzeichnungen.

Nach einem jüngeren Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ist die Herausrechnung von Überstundenzuschlägen aus dem Gesamtbezug aber nur zulässig, wenn die ausbezahlte Mehrarbeit detailliert festgelegt wurde.

Noch strenger ist die Regelung bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Extraschichten müssten für den VwGH "zwingend begründet" werden. Um die Begünstigung in Anspruch nehmen zu können, muss jeder Dienst genau abgerechnet werden, heißt es in dem Bericht.

TU Tipp: Überstunden nur mehr dann abrechnen, wenn genaue Aufzeichnungen über die geleisteten Überstunden vorliegen.