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Förderung von COVID-bedingten Beratungskosten für Kärntner Unternehmen

MMag. Paul Tiefling, MBA, LLM

Die Kärntner Stabilisierungsgesellschaft (kurz KSG) übernimmt anteilige Kosten für Beratungsleistungen für Unternehmen, die auf Grund von COVID-19 Stabilisierungsbedarf haben. Gefördert werden externe beauftragte Beratungsleistungen.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie benötigen viele Unternehmen Unterstützung bei der Antragstellung an Bund, AMS etc., bei der Erstellung von Liquiditätsplänen und ähnlichem.  Die KSG übernimmt Teile der dafür anfallenden Kosten für Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit Liquiditätsproblemen in der aktuellen Situation anfallen. Diese Arbeiten werden vor allem von Ihrer Steuerberatung übernommen und erledigt. 

Für Sie bedeutet das, dass wir Teile unserer Beratung im Zusammenhang mit COVID-19 an Sie vom KSG gefördert und übernommen werden. Die Förderabrechnung erfolgt direkt von uns an die KSG. 

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Unternehmensgröße gemessen an der Anzahl der im Unternehmen Beschäftigten (auf Basis Vollzeitäquivalenten per 29.02.2020). Es werden maximal folgende Kosten übernommen:

Ein-Personen-Unternehmen
maximal EUR 200,00
Mindestens einem/r Beschäftigten  
maximal EUR 300,00
2 – 9 Beschäftigten    
maximal EUR 500,00
10 – 249 Beschäftigten  
maximal EUR 750,00

Die übernommenen Kosten verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer.  Kosten für die laufende und regelmäßige Betreuung werden nicht gefördert, ebenso nicht die Kosten im Zusammenhang mit Antragstellungen im Rahmen des Härtefallfonds.

Unterstützt werden alle gewerblichen und industriellen Unternehmen (KMU) sowie die neuen Selbstständigen, alle freien Berufe, Betriebe in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die sich vor der COVID-19-Krise nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden. 

Was ist zu tun? 

•    Vervollständigen und unterfertigen Sie das beiliegende Formular. Falls sich Fragen ergeben sollten, unterstützt Sie Ihr TU Berater sehr gerne.

•    Senden Sie das ausgefüllte und vervollständigte Ansuchen an office@tiefling.at. Wir übernehmen den Rest für Sie. 

•    Die KSG bestätigt an uns die Auftragserteilung inklusive der Festlegung der Betragsgrenze.

•    Wir übermitteln unserer Honorarnote für die förderbaren Leistungen an die KSG.