

Die aws fördert die erhöhten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Teilzeitarbeit, einschließlich der erforderlichen Einrichtung von Ersatzarbeitsplätzen. Mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 30% der förderbaren Investitionen und Aufwendungen, maximal jedoch EUR 2.000,— Zuschuss je zusätzlichem, durch eine Teilzeitvereinbarung bedingten Arbeitsplatz und einem zusätzlichen Pauschalzuschuss von EUR 500,— pro vereinbarter förderbarer Teilzeitbeschäftigung. Diese Förderungsaktion unterliegt gewissen Anwendungsbestimmungen. Mehr dazu erfahren Sie im Internet:
http://www.awsg.at/aws/index.php?x=61&n=328