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Freibetrag für investierte Gewinne

Herbert Tiefling
Maximal 10% des Gewinnes können steuermindernd abgesetzt werden, wenn dieser Betrag im Jahr 2007 investiert wird!
Alle Einzelunternehmer bzw. Personengesellschaften die ihren Gewinn in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 (3) EstG ermitteln und Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielen können diesen Freibetrag in Anspruch nehmen.