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Freibetrag für investierte Gewinne für EAR ab 2007

Mag. Harald CZAJKA

Im Rahmen des KMU-FG 2006 wurde für Einnahmen/Ausgaben Rechner (EAR) ein gewinnmindernder Freibetrag für investierte Gewinne geschaffen.

Für ab dem 1.1.2007 angeschaffte Anlagengüter kann neben der üblichen Abschreibung, eine zusätzliche fiktive Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind dadurch zwei wunderliche Szenarien denkbar.

1. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern ergibt sich eine Gewinnminderung um 200%, was bei einem 50% Grenzsteuersatz einer Steuerersparnis von 100% entspricht.

DIE INVESTITION TRÄGT SICH SELBST UND KOSTET SIE NULL €!

2. Bei den begünstigten Wertpapieren ergibt sich unter Beachtung der Behaltefrist und der Steuerersparnis (Grenzsteuersatz 50%) eine Wertsteigerung von 127% binnen 4 Jahren excl. einer eventuell vorhandenen Wertsteigerung der Wertpapiere.

DAS ENTSPRICHT EINER VERZINSUNG VON 31,75% PRO JAHR (22,75% unter Zinseszinsbasis)

Voraussetzungen

1. WER KANN DEN NEUEN § 10 EStG ANWENDEN:

• Natürliche Personen die einen Betrieb führen bzw. Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft sind, die
• den Gewinn nach § 4(3) ermitteln (EAR) und
• Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieben erzielen.

2. BIS ZU WELCHER HÖHE IST DIE GEWINNMINDERUNG MÖGLICH

• bis zu 10% des Gewinnes des Jahres
• Maximal € 100.000,-

3. WELCHE GÜTER SIND BEGÜNSTIGT

• Abnutzbare körperliche Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren bei Verwendung im EU/EWR Raum im Betrieb
• Wertpapier, die die die Voraussetzungen des § 14 (5) Z 4 EStG entsprechen (früher zur Deckung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen) und mindestens 4 Jahre dem Anlagevermögen des Betriebes gewidmet werden.

• AUSNAHMEN
Nicht begünstigt sind Gebäude, PKW/Kombi ausgenommen Fiskal LKW, geringwertige Wirtschaftsgüter (AK unter € 400,-), gebrauchte Wirtschaftsgüter, Kauf von beherrschenden Unternehmen, Luftfahrzeuge, bei glz. Inanspruchnahme des Forschungsfreibetrages.


TU TIPP: Planen Sie in naher Zukunft Investitionen und für Sie sind obige Voraussetzungen gegeben, sollten Sie die Investitionen in das Jahr 2007 verschieben.

Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.