Allgemeiner Freibetrag für Schenkungen in Deutschland beträgt DM 400.000,00 bzw. ca. EUR 200.000,00
Besprechung mit Dr. Mehnert vom 8.3.2002:
Es gibt in Deutschland einen allgemeinen Freibetrag für Schenkungen in Höhe von DM 400.000,00 bzw. nun ca. EUR 200.000,00. Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet.