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GESCHÄFTSREISE INS AUSLAND: A1-BESCHEINIGUNG ERFORDERLICH

Bei Dienstreisen ins EU/EWR-Ausland ist eine A1-Bescheinigung mitzuführen. Dies gilt nicht nur bei längeren Entsendungen, sondern auch bei kurzen Montageeinsätzen, Dienst- oder Geschäftsreisen zu Besprechungen, Seminaren, etc.

Aufgrund aktueller Anlassfälle möchten wir Sie an eine EU-Regelung erinnern, die in der Praxis oftmals übersehen wird: Alle Arbeitgeber/innen sind verpflichtet, bei grenzüberschreitenden Einsätzen von Mitarbeiter/innen innerhalb der EU/EWR bzw. der Schweiz beim zuständigen Krankenversicherungsträger vorweg eine Bescheinigung über das anwendbare Sozialversicherungsrecht zu beantragen (Formular A1). Dies hat den Sinn, gegenüber ausländischen Behörden und Unternehmen (z.B. Geschäftspartnern) belegen zu können, dass die Mitarbeiter/innen in Österreich sozialversichert und ordnungsgemäß gemeldet sind.

Beachten Sie bitte, dass dies nicht nur für Entsendungen, sondern auch für kurze Auslandseinsätze gilt, wie z.B. tageweise Montageeinsätze, Dienst- bzw. Geschäftsreisen, die Teilnahme an dienstlichen Besprechungen, Konferenzen oder Seminaren etc.

Die A1-Bescheinigung ist bereits ab dem ersten Tag notwendig und muss durch den/die jeweilige/n Mitarbeiter/in stets mitgeführt werden. Andernfalls drohen empfindliche Geldstrafen und weitere unangenehme Folgen. So kann z.B. den Mitarbeiter/innen der Zutritt zum ausländischen Einsatzort verweigert werden. Bisher wurde das Mitführen des Dokuments nur mäßig kontrolliert. Aufgrund des stetig wachsenden Datenaustausches zwischen den europäischen Behörden (Sozialversicherungsträgern) ist mit verstärkten Kontrollen in absehbarer Zeit zu rechnen.

Der Antrag auf Ausstellung der A1-Bescheinigung hat über das Elektronische Datenaustausch-System der Krankenversicherungsträger (ELDA) zu erfolgen.

Um zu gewährleisten, dass Sie die A1-Bescheinigungspflicht stets rechtzeitig erfüllen, sind 2 Varianten denkbar: 

  • Sie können sich entweder selbst bei ELDA registrieren, die ELDA-Software installieren und die A1-Bescheinigungen jeweils selbst elektronisch beantragen oder 
  • wir unterstützen Sie bei der elektronischen Beantragung der A1-Bescheinigungen. In diesem Fall bitten wir Sie um Übermittlung der von uns benötigten Informationen mittels eines von uns bereitgestellten Formulars rechtzeitig vor jeder geplanten Dienstreise.

Wir stehen Ihnen für weitere Auskünfte jederzeit zur Verfügung.

TU-EMPFEHLUNG:

Zur Vermeidung einer Strafe ist es unbedingt notwendig, die Beantragung der A1-Bescheinigung vor Beginn der Auslandstätigkeit durchzuführen. Ihr Treuhand-Union Berater unterstützt Sie gerne bei der Beantragung.