

Mit 1.1.2016 erhöht sich die Kapitalertragssteuer für Gewinnausschüttungen von 25 auf 27,5 %.
Sollten Sie daher mittelfristig eine Gewinnausschüttung planen, so empfiehlt es sich den Beschluss zur Gewinnausschüttung noch in diesem Jahr zu fassen.
Für Rückfragen und weiterführende Beratungen steht Ihnen ihr Sachbearbeiter gerne zur Verfügung!
Mit 1.1.2016 erhöht sich die Kapitalertragssteuer für Gewinnausschüttungen von 25 auf 27,5 %.
Sollten Sie daher mittelfristig eine Gewinnausschüttung planen, so empfiehlt es sich den Beschluss zur Gewinnausschüttung noch in diesem Jahr zu fassen.
Für Rückfragen und weiterführende Beratungen steht Ihnen ihr Sachbearbeiter gerne zur Verfügung!