

Anträge für Auszahlungen aus dem Härtefall-Fonds können bereits ab dem 27.03.2020, 17:00 gestellt werden. Den Link zum Antragsformular finden Sie in unserem Beitrag.
Der nicht rückzahlbare erste Zuschuss (bis zu € 1.000,-) wird bereits nächste Woche ausgezahlt.
H Ä R T E F A L L F O N D S
WIE
Die Anträge können via einem Onlineformular auf der WKO Homepage gestellt werden.
Den Link zum Antrag finden Sie ab dem 27.3.2020 (17:00) hier: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html
Dieses Formular ist auch für nicht WKO Mitglieder gültig und die ersten Auszahlungen sollen bereits nächste Woche fließen.
Sollten Sie noch nicht im USP registriert sein, müssen Sie dies vorab durchführen, damit sie eine KUR (Kennziffer des Unternehmensregisters) haben.
--> https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public (ausgenommen freie Dienstnehmer)
Eine Registrierung beim USP sollten Sie sowieso schon längst, wegen der elektronischen Zustellung behördlichen Poststücken seit dem 1.1.2020, durchgeführt haben. Details hierzu: https://www.treuhand-union.com/de/news-artikel.html?id=1731
Alternativ können WKO Mitglieder kurzfristig Ihre GLN (Global Location Number) im Firmen-ABC der WKO unter Ihrem Firmeneintrag finden.
Alternativ können nicht protokollierte Einzelunternehmen zudem im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) erfasst sein und können ihre GLNs unter www.ersb.gv.at abfragen. Nach Einstieg zur „Beauskunftung“ ist auf den Reiter „Funktionsträger“ zu wechseln und dort bei „Natürliche Person“ der eigene Name und das Geburtsdatum einzugeben. Alternativ kann der Eintrag auch direkt unter dem Reiter „Betroffene“ gesucht werden. Verwenden Sie dazu als Suchparameter im Feld „Bezeichnung“ folgende Eingabe: *Nachname*Vorname* (bitte die Sterne (*) unbedingt wie angegeben verwenden). Nachdem Sie die Suche gestartet haben, erhalten Sie die Suchergebnisse direkt unter der Suchmaske.
Bei Ihrem Eintrag klicken sie dann auf das PDF-Symbol ganz rechts unterhalb des Druckersymbols. Im PDF-Dokument finden Sie in der 4. Zeile eine Zahl nach „SEKUNDÄR ID“, diese ist die GLN. In der 5. Zeile finden Sie die KUR.
WER
Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen in der ersten Phase Ansprüche stellen können:
Für die Gruppe der Non-Profit-Organisationen (NPO) nach §§ 34 bis 47 Bundesabgabenordnung sowie für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe wird die Bundesregierung gesonderte Förderrichtlinien erlassen.
HÖHE
Vorerst bis zu € 1.000,- pro Unternehmen in der kommenden Woche.
Förderungswerber, die über einen Steuerbescheid (ESt oder KöST), zumindest für das Steuerjahr 2017 oder jünger, verfügen, erhalten
Folgend bis zu € 2.000,- pro Unternehmen, pro Monat für maximal 3 Monate.
Hier sind uns noch keine Bedingungen bekannt.
BEDINGUNGEN
Uns sind aktuell folgende Förderbedingungen bekannt, welche der Antragsteller erfüllen muss: (Gilt auch für freie Dienstnehmer!)
N O T H I L F E F O N D S
Dies sind gem. Pressestunde vorerst als Kredit ausgezahlte Soforthilfen. Sie dienen demnach vorerst zur Sicherung der Liquidität und werden voraussichtlich im Jahr 2021 je nach individueller Auswirkung der behördlichen Maßnahmen im Betrieb in Zuschüssen gewandelt, sodass nicht der gesamte Betrag zurückgezahlt werden muss.
Dies wird wohl das spannenste aber auch komplexeste Instrument werden. Es wird aber jedenfalls Sinn machen, hier Gelder zu beantragen!
Wir sind schon auf die Details gespannt!