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Härtefallfonds Phase 2

Mag. Harald CZAJKA

Nach der enormen Kritik wird in Phase 2, die am 16. April starten soll, nachgebessert. Nun soll auch ein Großteil jener zum Zug kommen, die in Phase 1 nicht berücksichtigt wurden.

Die Voraussetzungen gegenüber der Phase 1 werden erleichtert: (Bei der Phase 1 gibt es keine Änderungen) 

  • Entfall der Verdienst Obergrenze.
  • Entfall der Verdienst Untergrenze .
  • Mehrfachversicherung oder Nebeneinkünfte sind kein Ausschlußkriterium. Allerdings werden sonstige Einkünfte insofern angerechnet, als es beispielsweise bei Nebeneinkünften von über € 2.000,- pro Monat, auch diesmal zu keiner Auszahlung kommen soll.
  • Eine SV Pflichtversicherungstatbestand muss weiterhin erfüllt sein. (Insofern sind Kapitalgesellschaften weiterhin ausgenommen.)
  • Im letztverfügbaren Einkommensteuerbescheid müssen prinzipiell Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieben deklariert sein.
  • Jungunternehmer ohne Steuerbescheid werden dennoch berücksichtigt. Wer sich im Zeitraum 01.01.2020 bis 15.03.2020 bei der Sozialversicherung angemeldet hat erhält pauschal 500 Euro pro Monat für die Dauer von maximal 3 Monate insofern ein Verdienstentgang plausibel dargestellt werden kann.

In der Phase 2 ist eine Auszahlung von bis zu 2.000 Euro monatlich für drei Monate möglich. Insgesamt stehen somit bis zu 6.000 Euro zur Verfügung. Auszahlungen aus Phase 1 werden auf Phase 2 angerechnet, weshalb neben der zeitverzögerten Auszahlung keine weiteren Nachteile für jene entstehen, die in Phase 1 nicht berücksichtigt wurden.

Die Höhe der Auszahlung wird von der Höhe des Verdienstentgang abhängig sein. Die Auszahlung erfolgt wieder binnen weniger Tage.

Die Berechnung soll im Detail wie folgt aussehen: (Quelle: BMF) 

Der Verdienstentgang aus dem aktuellen „COVID-Monat“ (z.B. 16.03. bis 15.04.) im Vergleich zum Einkommen ALT wird mit bis zu 80 % ersetzt und mit 2.000 Euro pro Monat für maximal 3 Monate gedeckelt. (Anm.: so kommen wir auch auf die Annahme der € 2.000,- Deckelung gem. Punkt 3)

Die Daten für Umsatz ALT & Einkommen ALT stammen aus dem letztverfügbaren Steuerbescheid bzw. dem Durschnitt der letzten 3 verfügbaren Steuerbescheide. Der Umsatzeinbruch ist durch die Förderwerber selbst nachzuweisen – beispielsweise durch Registrierkassabelege oder Kontoauszüge.

Das Einkommen ALT kann optional nicht nur auf den letzten Steuerbescheid, sondern auf 3 Jahre/Steuerbescheide gerechnet werden, um z.B. Karenzzeiten auszugleichen. Die Anträge werden jeweils monatlich gestellt. Allfällig erhaltene Zuwendungen aus der Phase 1 werden bei dem ersten Zuschuss aus der Phase 2 gegengerechnet.

Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.