Der Härtefallfonds Phase 3 kann seit August beantragt werden. Der Antrag dieser Phase kann nur mehr persönlich gestellt werden!
Dafür ist eine digitale Handysignatur erforderlich:
- Identifizierung mittels persönlicher digitaler Handy-Signatur – das Hochladen eines Identitätsnachweises ist nicht mehr notwendig.
So kommen Sie zur digitalen Handy-Signatur:
Falls Sie noch keine digitale Handy-Signatur haben – beantragen Sie diese bitte auf einem der folgenden 3 möglichen Wege
- über den persönlichen Finanzonline-Zugang,
- über eine Registrierungsstelle (die Liste der Registrierungsstellen in Österreich lässt sich hier abrufen)
- oder über das Online-Benutzerkonto der Österreichischen Post
Die Details der Phase 3
- 3 Betrachtungszeiträume: Juli, August, September 2021
- Antragstellung von 2.8.2021 bis 31.10.2021
- Neue Mindestförderhöhe: EUR 600 (Betrachtungszeitraum 1: EUR 900)
- Pauschale Berücksichtung Zeitraum 16.6.2021 bis 30.6.2021 durch Fördererhöhung von 50% für Betrachtungszeitraum 1 Phase 3 (= Juli 2021)
- Obergrenze pro Betrachtungszeitraum: EUR 2.000 (Betrachtungszeitraum 1: EUR 3.000), maximale Gesamtförderhöhe: EUR 7.000
- Kriterien für wirtschaftlich signifikante Bedrohung: 50% Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden, Kriterium Betretungsverbot entfällt
- Zusätzlich erforderliche Angaben je nach zutreffender wirtschaftlich signifikanter Bedrohung:
o Umsatzeinbruch: Erträge/Betriebseinnamen im Vergleichszeitraum (Beträge ohne Umsatzsteuer)
o Laufende Kosten können nicht gedeckt werden: Regelmäßig wiederkehrende betriebliche Kosten im Betrachtungszeitraum, Land des Heimatwohnsitzes, Personenstand - Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum muss eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausgeübt werden (z. B. keine Ruhendmeldung bei Gewerbebetrieben)
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum dürfen keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein
- Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern werden akzeptiert
Was wir für Sie tun können:
Gerne helfen wir Ihnen bei der korrekten Abwicklung zur Antragstellung.