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Härtefallfonds Phase 3 nur mit digitaler Handysignatur

Was ist neu, was ist zu beachten? 

Der Härtefallfonds Phase 3 kann seit August beantragt werden. Der Antrag dieser Phase kann nur mehr persönlich gestellt werden!

Dafür ist eine digitale Handysignatur erforderlich:

  • Identifizierung mittels persönlicher digitaler Handy-Signatur – das Hochladen eines Identitätsnachweises ist nicht mehr notwendig.

So kommen Sie zur digitalen Handy-Signatur:

Falls Sie noch keine digitale Handy-Signatur haben – beantragen Sie diese bitte auf einem der folgenden 3 möglichen Wege

  • über den persönlichen Finanzonline-Zugang,
  • über eine Registrierungsstelle (die Liste der Registrierungsstellen in Österreich lässt sich hier abrufen)
  • oder über das Online-Benutzerkonto der Österreichischen Post

Die Details der Phase 3

  • 3 Betrachtungszeiträume: Juli, August, September 2021
  • Antragstellung von 2.8.2021 bis 31.10.2021
  • Neue Mindestförderhöhe: EUR 600 (Betrachtungszeitraum 1: EUR 900)
  • Pauschale Berücksichtung Zeitraum 16.6.2021 bis 30.6.2021 durch Fördererhöhung von 50% für Betrachtungszeitraum 1 Phase 3 (= Juli 2021)
  • Obergrenze pro Betrachtungszeitraum: EUR 2.000 (Betrachtungszeitraum 1: EUR 3.000), maximale Gesamtförderhöhe: EUR 7.000
  • Kriterien für wirtschaftlich signifikante Bedrohung: 50% Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden, Kriterium Betretungsverbot entfällt
  • Zusätzlich erforderliche Angaben je nach zutreffender wirtschaftlich signifikanter Bedrohung:
    o Umsatzeinbruch: Erträge/Betriebseinnamen im Vergleichszeitraum (Beträge ohne Umsatzsteuer)
    o Laufende Kosten können nicht gedeckt werden: Regelmäßig wiederkehrende betriebliche Kosten im Betrachtungszeitraum, Land des Heimatwohnsitzes, Personenstand
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum muss eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausgeübt werden (z. B. keine Ruhendmeldung bei Gewerbebetrieben)
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum dürfen keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein
  • Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern werden akzeptiert

Was wir für Sie tun können:

Gerne helfen wir Ihnen bei der korrekten Abwicklung zur Antragstellung.