
Um den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Land- und Forstwirtschaft entgegenzuwirken, können nun auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf die 1. und 2. Phase des Härtefallfonds zugreifen.
Um den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Land- und Forstwirtschaft entgegenzuwirken, können nun auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf die 1. und 2. Phase des Härtefallfonds zugreifen. Betriebe können bei Nachweis eines Einkommensrückganges jeweils bis zu EUR 2.000 pro Monat für drei Monate (beginnend mit 16. März) beantragen. Insgesamt stehen damit bis zu EUR 6.000 pro Betrieb zur Verfügung.
Da es noch einige Änderungen und Konkretisierungen zu den Förderrichtlinien gegeben hat, sind Anträge für die Förderungen voraussichtlich ab 09.05.2020 wieder möglich
Gegenstand der Förderung ist der teilweise Ersatz von entgangenen Einkünften von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die durch die Auswirkungen der COVID-19-Krise wirtschaftlich signifikant betroffen sind.
Anspruchsberechtigt sind Bezieher von
Konkret sind somit anspruchsberechtigt:
Wirtschaftlich signifikant betroffen sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Sitz in Österreich, die:
Antragstellung
Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt diese Förderung für die Land- und Forstwirtschaft ab. Die Antragstellung ist über www.eama.at möglich.
Für die Antragstellung ist entweder der AMA PIN-Code oder eine Handy-Signatur notwendig. Voraussetzungen für die Beantragung sind eine LFBIS- Nummer der Statistik Austria und eine Registrierung bei der AMA. Bei allen registrierten Bewirtschaftern sind die Stammdaten zum Betrieb im EDV-System hinterlegt.