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Härtefallfonds Phase II für Privatzimmervermieter

MMag. Paul Tiefling, MBA, LLM

Um den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Gesamtwirtschaft entgegenzuwirken, können nun auch Privatzimmervermieter auf die 1. und 2. Phase des Härtefallfonds zugreifen.

Um den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Gesamtwirtschaft entgegenzuwirken, können nun auch Privatzimmervermieter auf die 1. und 2. Phase des Härtefallfonds zugreifen. Betriebe können bei Nachweis eines Einkommensrückganges jeweils bis zu EUR 2.000 pro Monat für drei Monate (beginnend mit 16. März) beantragen. Insgesamt stehen damit bis zu EUR 6.000 pro Betrieb zur Verfügung.

Da es noch einige Änderungen und Konkretisierungen zu den Förderrichtlinien gegeben hat, sind Anträge für die Förderungen voraussichtlich ab 09.05.2020 wieder möglich

Anspruchsberechtigt sind Sie als Privatzimmervermieter, wenn

  • max. 10 Betten (Ferienwohnungen sind explizit nicht anspruchsberechtigt) vermietet werden und
  • die Gästezimmer sich an Ihrem Hauptwohnsitz befinden wobei Gästezimmer im Nebengebäude oder an einer anderen Adresse hinderlich für den Förderanspruch sind.

Wirtschaftlich signifikant betroffen sind Privatzimmervermieter mit Sitz in Österreich, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres betroffen sind.

Antragstellung

Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt diese Förderung für die Privatzimmervermieter ab. Die Antragstellung ist über www.eama.at möglich.

Für die Antragstellung ist entweder der AMA PIN-Code oder eine Handy-Signatur notwendig. Voraussetzungen für die Beantragung ist eine Registrierung bei der AMA.