

Der Herabsetzungsantrag ist entsprechend zu begründen und die voraussichtliche Höhe der Besteuerungsgrundlage muss glaubhaft gemacht werden.
Sie erhalten somit
- sofort die zuviel bezahlte Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlung 2005 gutgeschrieben,
- eine verringerte ESt- und KöSt-Vorauszahlung für das 4. Quartal 2004 per 15.11.05 vorgeschrieben und
- eine verminderte ESt- und KöSt-Vorauszahlungsvorschreibung auch für das Jahr 2006