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Herabsetzung Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlung 2006 - nur bis 30.09.06 möglich

Alfred Glück
Bis zum 30.09.06 kann ein Antrag auf Herabsetzung der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlung 2006 gestellt werden.

Der Herabsetzungsantrag ist entsprechend zu begründen und die voraussichtliche Höhe der Besteuerungsgrundlage muss glaubhaft gemacht werden.

Sie erhalten somit
- sofort die zuviel bezahlte Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlung 2006 gutgeschrieben,
- eine verringerte ESt- und KöSt-Vorauszahlung für das 4. Quartal 2006 per 15.11.06
- eine verminderte ESt- und KöSt-Vorauszahlungsvorschreibung für das Jahr 2007