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Importieren von Geldbeträgen

Herbert Tiefling
Wer Bargeld von mehr als € 10.000,00 transportiert und zwar sowohl beim Einführen in als auch beim Ausführen aus der Europäischen Gemeinschaft, muss den Betrag beim Zoll anmelden.Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 werden auch die Strafen für Vergehen erhöht.

Erhöhung der Strafe


Die Strafe wird erhöht auf € 100.000,00 (bisher € 50.000,00) bei einer
vorsätzlichen Tat und bei fahrlässiger Tat auf € 10.000,00 (bisher €
5.000,00).


Allgemeines


Jede natürliche Person, die in die Gemeinschaft einreist oder aus der Gemeinschaft ausreist und Barmittel in Höhe von 10.000
EUR oder mehr mit sich führt, muss diesen Betrag bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, über den sie in die
Gemeinschaft einreist oder aus der Gemeinschaft ausreist, anmelden [Verordnung (EG) Nr. 1889/2005, Artikel 3 Absatz 1]..


Wird jedoch der Bargeldtransport nicht angemeldet, muss mit einer
Beschlagnahme des Geldbetrags und einer Geldstrafe gerechnet werden.


Diese Anmeldepflicht ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und
Terrorismusbekämpfung.


Anmeldung


Zur Anmeldung gibt es ein eigenes Anmeldeformular (ZA 292). Dieses kann
auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen heruntergeladen
werden.


Stand: 05. Juli 2012