

Die Arbeitnehmerveranlagung, früher besser bekannt als "Jahresausgleich" und oft wenig freudvolle Begleiterscheinung des Jahreswechsels, wird zum Heimspiel. Ab 17. Februar kann man seine Steuererklärung bereits via PC und Internet vom Wohnzimmer aus erledigen. Unternehmern steht das neue Angebot für die Abgabe der ***Umsatzsteuervoranmeldung*** zur Verfügung. Die Datenübermittlung zum Finanzamt kann sowohl über ein Dialogverfahren (online Datenerfassung mit komfortabler Benutzerführung) als auch über ein Datenstromverfahren (upload offline erstellter Datenpakete) erfolgen. Voraussetzung für den ersten Einstieg in das neue Verfahren ist die Anmeldung, die ab 20. Jänner 2003 mit dem Online-Formular auf der FINANZOnline - Einstiegsseite auf der Homepage des Finanzministeriums (www.bmf.gv.at) erfolgen kann. Sofern die Anmeldedaten mit den bereits bei der Finanzverwaltung vorhandenen personenbezogenen Daten (Grunddaten) übereinstimmen, wird eine Teilnehmeridentifikation (TID), eine Benutzeridentifikation (BENID) und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) vergeben. Die Übermittlung dieser Zugangskennungen erfolgt durch Zustellung mit Rückscheinbrief (RSa).
Bereits ab Jänner kann der Steuerzahler nach erfolgreicher Anmeldung rund um die Uhr sein Steuerkonto einsehen und Anträge - etwa auf Rückzahlung - einbringen. Ab 17. Februar 2003 wird es zudem möglich sein, Steuererklärungen an das Finanzamt übermitteln bzw. personenbezogene Grunddaten wie Adresse oder Bankverbindung zu ändern. Die Bürgerkarte, wie in manchen Berichten gemutmaßt, braucht der Steuerzahler dafür nicht, ein diesbezüglicher Zugang für Bürgerkartenbesitzer soll allerdings im Lauf des Jahres geschaffen werden.
Einmaliges Erscheinen erforderlich
Die Erstanmeldung für Einzelunternehmen, Personenvereinigungen und juristische Personen kann nach wie vor nur durch persönliches Erscheinen bei einem - allerdings beliebigen - Finanzamt erfolgen. Der jeweilige Einzelunternehmer oder der gesellschaftsrechtliche Vertreter (z.B. Vorstand, Geschäftsführer) muss dabei neben dem ausgefüllten Antragsformular auch einen Nachweis der gesellschaftsrechtlichen Vertretungsbefugnis sowie einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Sowohl der Einzelunternehmer als auch der gesellschaftsrechtliche Vertreter kann sich allerdings auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, wenn diesem eine beglaubigte Spezialvollmacht erteilt wurde. Nach erfolgter Anmeldung werden ebenfalls die Zugangskennungen vergeben, deren Übermittlung wahlweise durch persönliche Übergabe am Finanzamt oder durch Zustellung mit Rückscheinbrief (RSa) erfolgen kann. Für Fragen zum neuen Angebot steht von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr eine "FINANZOnline - Hotline" unter der Nummer 0810 / 22 11 00 österreichweit zum Ortstarif zur Verfügung.
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