

Mit der Steuerreform wird die Schaffung eine Breitbandanschlusses im Internet und der laufende Betrieb dadurch gefördert, dass die Kosten als Sonderausgabe absetzbar sind.
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Sonderausgabe und Internetanschluss
Wenn die Herstellung des Breitband Internetzuganges in einem privaten Haushalt zwischen 30.4.2003 und 1.1.2005 anfällt, dann sind
- Anschlussgebühren bis max. Euro 50,00 und
- laufende Grundentgelte bis monatlich Euro 40,00
als Sonderausgabe absetzbar.
Die Ausgaben fallen nicht unter das Sonderausgabenviertel des § 18 Abs 3 ESTG und auch die Einschleifregel ist nicht anzuwenden.
Diese Sonderausgabe ist daher in voller Höhe und unabhängig von der Einkommenshöhe absetzbar.