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Internet als Sonderausgabe

Dr. Helmut CZAJKA

Mit der Steuerreform wird die Schaffung eine Breitbandanschlusses im Internet und der laufende Betrieb dadurch gefördert, dass die Kosten als Sonderausgabe absetzbar sind.

Näheres auf unserer Web-Seite.


Sonderausgabe und Internetanschluss

Wenn die Herstellung des Breitband Internetzuganges in einem privaten Haushalt zwischen 30.4.2003 und 1.1.2005 anfällt, dann sind
- Anschlussgebühren bis max. Euro 50,00 und
- laufende Grundentgelte bis monatlich Euro 40,00
als Sonderausgabe absetzbar.

Die Ausgaben fallen nicht unter das Sonderausgabenviertel des § 18 Abs 3 ESTG und auch die Einschleifregel ist nicht anzuwenden.

Diese Sonderausgabe ist daher in voller Höhe und unabhängig von der Einkommenshöhe absetzbar.