

Im nächsten Jahr nicht vergessen!
1. Die Jahresübernahme ist in der Finanzbuchhaltung und eventuell in der Kostenrechnung durchzuführen.
2. Bei der Nummerierung der Belege ist wieder mit einem neuen Nummernkreis zu beginnen.
Für Rückfragen und Detailinformationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!