

Im KMU - Förderungsgesetz 2006 wurde bestimmt, dass Investitionen in begünstige Anlagegüter bis zu maximal 10 % des im Jahr erzielten Gewinnes, maximal EUR 100.000,00, von der Steuerbemessungsgrundlage als Freibetrag abgezogen werden dürfen.
TREUHAND UNION Tipp:
Sollten Einnahmen-Ausgaben-Rechner Investitionen im Jahr 2006 planen, auf welche die Begünstigung zutrifft, ist es sinnvoller, diese Investitionen erst im Jahr 2007 durchzuführen, da dann dieser Freibetrag in Anspruch genommen werden kann.
Begünstigte Wirtschaftsgüter für Investitionen in das Anlagevermögen sind körperlich abnutzbare Wirtschaftsgüter und Wertpapiere, die zur Deckung der Abfertigungsrückstellung geeignet sind. Die Wirtschaftsgüter müssen für mindestens 4 Jahre im Unternehmen verwendet werden.
Nicht begünstigt sind unter anderem Investitionen in Gebäude und PKWs.
Für nähere Informationen steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.