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Investitionen für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ab dem Jahr 2007 steuerbegünstigt!

Mag. Ingo Gruss
Steuerfreiheit für Investitionen in Höhe von 10 % des Jahresgewinnes (max. EUR 100.000,00).

Im KMU - Förderungsgesetz 2006 wurde bestimmt, dass Investitionen in begünstige Anlagegüter bis zu maximal 10 % des im Jahr erzielten Gewinnes, maximal EUR 100.000,00, von der Steuerbemessungsgrundlage als Freibetrag abgezogen werden dürfen.


TREUHAND UNION Tipp:

Sollten Einnahmen-Ausgaben-Rechner Investitionen im Jahr 2006 planen, auf welche die Begünstigung zutrifft, ist es sinnvoller, diese Investitionen erst im Jahr 2007 durchzuführen, da dann dieser Freibetrag in Anspruch genommen werden kann.

Begünstigte Wirtschaftsgüter für Investitionen in das Anlagevermögen sind körperlich abnutzbare Wirtschaftsgüter und Wertpapiere, die zur Deckung der Abfertigungsrückstellung geeignet sind. Die Wirtschaftsgüter müssen für mindestens 4 Jahre im Unternehmen verwendet werden.

Nicht begünstigt sind unter anderem Investitionen in Gebäude und PKWs.

Für nähere Informationen steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.

Mag. Ingo Gruss

Mag. Ingo Gruss

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger

Die Schwerpunkte in der Tätigkeit von Ingo Gruss sind die Prüfung von mittelständischen Unternehmen, Unternehmensstrukturierungen sowie die laufende Beratung von KMUs. Daneben hat er ein tiefgehendes Know-How in der Betreuung von gemeinnützigen Einrichtungen. Ingo Gruss ist Absolvent der Wirtschaftsuniversität Wien und Mitglied der Qualitätsprüfungskommission der Abschlussprüferaufsichtsbehörde.

e: ingo.gruss@tu.tax