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Investitionsprämie ab September 2020

Mag. Harald CZAJKA

Das Wirtschaftsministerium hat einen Entwurf für einen Investitionsprämie erstellt, welche ab September gelten soll. Insoweit dies möglich ist, sollte mit Investitionen bis zu diesem Zeitpunkt abgewartet werden.

In Planung ist eine gestaffelte COVID-19 Investitionsprämie 

  • von 7 % für Neuinvestition bzw.
  • von 14 % für Neuinvestitionen in Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science 

Förderungsfähig sind

  • materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen
  • in abnutzbares Anlagevermögen
  • für die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 ein Förderantrag gestellt wird  
  • und erste Maßnahmen für den Erwerb zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden.

Nicht förderunsgfähig sind:

  • klimaschädliche Investitionen
  •  unbebaute Grundstücke
  •  Finanzanlagen
  •  Unternehmensübernahmen
  •  aktivierte Eigenleistungen

Detaillierungen werden in den Förderungsrichtlinie vorgenommen, welche noch nicht als Entwurf vorliegen. Spannend wird, welche KFZ unter welchen Fördersatz fallen bzw. ausgeschlossen  werden. (Elektro/Hybrid/Verbrenner)

Die Abwicklung der Förderung wird über das AWS laufen und die Fördermittel sind mit 1 Milliarde € gedeckelt. Es gilt das first come first serve Prinzip. 

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre TREUHAND-UNION Kanzlei.

Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.