Die von Mitgliedern der Wirtschaftskammer - in Abhängigkeit von den in Rechnung gestellten Vorsteuer-, Einfuhrumsatzsteuer- bzw. Erwerbsteuerbeträgen - zu entrichtende Kammerumlage I wurde ab 1.1.2002 auf 3%o (bisher 3,9%o) gesenkt. Die Kammerumlage I entfällt, wenn der Umsatz EUR 150.000,00 (bisher ATS 2,000.000,00) nicht übersteigt.