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KAMMERUMLAGEN

TU-Österreich
3/11/2002
Die von Mitgliedern der Wirtschaftskammer - in Abhängigkeit von den in Rechnung gestellten Vorsteuer-, Einfuhrumsatzsteuer- bzw. Erwerbsteuerbeträgen - zu entrichtende Kammerumlage I wurde ab 1.1.2002 auf 3%o (bisher 3,9%o) gesenkt. Die Kammerumlage I entfällt, wenn der Umsatz EUR 150.000,00 (bisher ATS 2,000.000,00) nicht übersteigt.
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage II) wurde mit Wirkung zum 1.1.2002 ebenfalls gesenkt und beträgt nunmehr:
Niederösterreich/Salzburg 0,47%
Steiermark/Burgenland 0,46%
Tirol 0,45%
Wien 0,44%
Kärnten 0,42%
Oberösterreich/Vorarlberg 0,39%