

Die Besteuerung von Kursgewinnen wurde auf Grund von verfassungsrechtlichen Bedenken geändert.
Insbesondere ist bei Kauf von Anleihen zu beachten, dass bei Anschaffung zwischen 1.10.2011 und 31.3.2012 eine unbeschränkte Spekulationsfrist besteht und der Kursgewinn bei Verkauf vor 31.3.2012 der normalen Einkommensteuer bis 50% und ab 1.4.2012 der Vermögenszuwachssteuer von 25% unterliegt.
TU TIPP:
Anschaffung von Anleihen - vor allem unter pari - bis 30.9.2011, da der Kursgewinn bei Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist von 12 Monaten noch steuerfrei bleibt.
Anschaffung von Anleihen im Zeitfenster 1.10.2011 bis 31.3.2012 vermeiden. Ab 1.4.2012 zwar Steuer nur 25% aber Steuererklärungspflicht.
ACHTUNG:
Aktien und Fondsanteile, die nach ab dem 1.1.2011 angeschafft wurden, frühestens am 1.4.2012 verkaufen.
Die Spekulationsfrist für Aktien, welche ab 1.1.2011 angeschafft wurden, ist bis 31.3.2012 verlängert - statt 12 Monate daher 15 Monate - und wären bei Verkauf und Kursgewinn mit normaler Einkommensteuer bis 50 % belastet. Werden diese ab 1.4.2012 verkauft, fällt Vermögenszuwachssteuer von 25% an.
HINWEIS:
Alle TIPPS sind nur dann anwendbar, wenn ein Kursgewinn erzielt wird.
Keine Investitionsentscheidungen nur aus steuerlicher Sicht treffen und mit dem Berater der Bank besprechen.