

In der neuen Kassenrichtlinie wird die aktuelle Gesetzeslage näher
erklärt. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und
erläutert, welche Grundaufzeichnung zu führen sind. Weiters werden die
unterschiedlichen Typen von Kassensystemen näher beschrieben.
Die Grundsätze der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten von
Geschäftsfällen müssen eingehalten werden. Diese sind z.B:
In der Richtlinie werden verschiedene Kassentypen unterschieden. Bei
jedem Typ wird näher auf die Prüfbarkeit der Daten eingegangen. Neben den
Kassentypen beschäftigt sich die Richtlinie auch kurz mit Taxametern. Eine
Zertifizierung von bestimmten Kassentypen durch das Bundesministerium für
Finanzen (BmF) ist nicht vorgesehen.
Damit die Daten und Ausdrucke überprüft werden können, legt die
Richtlinie Mindestangaben fest. Wie die Tageseinnahmen oder andere
Aufzeichnungen dokumentiert werden müssen, richtet sich wieder nach dem
einzelnen Kassentyp. Sämtliche elektronische Unterlagen müssen zu jeder
Zeit der Finanz zur Verfügung gestellt werden. Alle Unterlagen, die
üblicherweise ausgedruckt werden, sollen im Original aufbewahrt werden.
Unabhängig von der Art des Kassentyps haben alle Unternehmer unter anderem
aufzubewahren:
Unternehmer, deren Kassen noch nicht alle erforderlichen Maßnahmen
erfüllen, sollen diese sobald wie möglich umsetzen. Jedenfalls bis Ende
2012 sollen alle Kassensysteme die Voraussetzungen erfüllen.
Die Richtlinie ist sehr umfassend. Vereinbaren Sie bitte einen
Beratungstermin für genauere Informationen.
Stand: 12. Jänner 2012