

Die geplante Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht ab 1.7.2004 für ärztliche Gutachten wird nun doch nicht umgesetzt. Aufgrund der EuGH - Rechtssprechung ist dieses Thema jedoch damit nicht endgültig vom Tisch, es ist vielmehr geplant, dass dieses Thema im Herbst 2004 einer endgültigen Regelung zugeführt wird.
Im Zuge dieser Neuregelung ist es zu erwarten, dass im Erlass genau aufgezählt werden wird, welche Gutachten der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Diese neue Regelung soll dann für alle ärztlichen Gutachten gelten, die nach dem 31.12.2004 beauftragt werden.