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Kilometergeld ab 1.1.2002 - Ein Lacherfolg

Dr. Helmut CZAJKA
Auf der Web-Seite des BMF ist nachzulesen, daß das Kilometergeld ab 1.1.2001 Euro 0,356 beträgt und eine Aufrundung auf Euro 0,36 unzulässig ist.

Der Originaltext des Bundesministerium für Finanzen:

Wie hoch wird das Kilometergeld ab 1. Jänner 2002 sein?
Ab 1. Jänner 2002 beträgt das Kilometergeld 0,356 Euro je gefahrenem Kilometer. Dieser Eurobetrag ist in der Reisegebührenvorschrift festgelegt und muss der Kilometergeldberechnung ungekürzt zu Grunde gelegt werden. Ein Aufrunden auf 0,36 Euro ist nicht zulässig!

Wer es nicht glaubt, kann unter
www.bmf.gv.at/steuern/_startframe.htm unter Euro/FAQs/Fragen
nachlesen.