

Der Originaltext des Bundesministerium für Finanzen:
Wie hoch wird das Kilometergeld ab 1. Jänner 2002 sein?
Ab 1. Jänner 2002 beträgt das Kilometergeld 0,356 Euro je gefahrenem Kilometer. Dieser Eurobetrag ist in der Reisegebührenvorschrift festgelegt und muss der Kilometergeldberechnung ungekürzt zu Grunde gelegt werden. Ein Aufrunden auf 0,36 Euro ist nicht zulässig!
Wer es nicht glaubt, kann unter
www.bmf.gv.at/steuern/_startframe.htm unter Euro/FAQs/Fragen
nachlesen.