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KINDERBETREUUNGSGELD AB 1.1.2002

TU-Österreich
3/11/2002
Seit Einführung des Kinderbetreuungsgeldes erhalten alle Eltern für ein ab dem 1.1.2002 geborenes Kind monatlich EUR 436,00. Diesen Betrag erhalten auch jene, die bisher keinen Anspruch auf Karenzgeld hatten (wie zB Schülerinnen, Studentinnen, Hausfrauen, Bäuerinnen, Selbständige, geringfügig Beschäftigte). Die Anspruchsdauer verlängert sich von 18 Monaten auf 30 Monate (bei Betreuung durch den Partner von 24 auf 36 Monate).

Für Kinder, die zwischen dem 1.7.2001 und dem 31.12.2001 geboren wurden, gilt ab 1.1.2002 eine Übergangsregelung.
Die Zuverdienstgrenze beträgt EUR 14.600,00 jährlich. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte erhöht um die im Jahr bezahlten Sozialversicherungsbeiträge bei Selbständigen. Der Antrag ist spätestens 6 Monate nach Geburt des Kindes zu stellen, um den vollen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld zu erhalten.

TU-TIPP

Lassen Sie sich von ihrem Sachbearbeiter den möglichen Zuverdienst ermitteln.