

Für Kinder, die zwischen dem 1.7.2001 und dem 31.12.2001 geboren wurden, gilt ab 1.1.2002 eine Übergangsregelung.
Die Zuverdienstgrenze beträgt EUR 14.600,00 jährlich. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte erhöht um die im Jahr bezahlten Sozialversicherungsbeiträge bei Selbständigen. Der Antrag ist spätestens 6 Monate nach Geburt des Kindes zu stellen, um den vollen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld zu erhalten.
TU-TIPP
Lassen Sie sich von ihrem Sachbearbeiter den möglichen Zuverdienst ermitteln.