

Allerdings muß ein schriftlicher Widerruf zum Regelbesteuerungsantrag, spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonats des Jahres erfolgen, für das wieder die Kleinunternehmerbefreiung erfolgen soll.(§ 6 Abs. 3 UStG)
Also nicht vergessen! Für 2004 kann der Antrag noch bis 31. Jänner gestellt werden.
RG