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Kleinunternehmer - Rückkehr zur unechten Befreiung

Mag. Gerhard Reichl
Kleinunternehmer, die einen Regelbesteuerungsantrag gestellt haben, können nach Ablauf von 5 Jahren wieder zur unechten Befreiung zurückkehren.

Allerdings muß ein schriftlicher Widerruf zum Regelbesteuerungsantrag, spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonats des Jahres erfolgen, für das wieder die Kleinunternehmerbefreiung erfolgen soll.(§ 6 Abs. 3 UStG)

Also nicht vergessen! Für 2004 kann der Antrag noch bis 31. Jänner gestellt werden.

RG