News

Kraftfahrzeughändler im Visier der Finanzbehörden

Dr. Helmut CZAJKA

Es finden derzeit verstärkte Kontrollen bei Kraftfahrzeughändlern statt, welche meist über eine Umsatzsteuernachschau abgewickelt werden.

Zweck der Kontrolle ist zu prüfen, ob in der Buchhaltung des Kfz-Händlers auch jene Fahrzeuge enthalten sind, welche über das Internet angeboten wurden.

In der Praxis kommt der Prüfer mit einer Liste, in der alle Kraftfahrzeuge enthalten sind, welche der Händler über das Internet z.B. car4you oder autoscout24 angeboten hat.

Dann wird geprüft, ob diese Kraftfahrzeuge in der Buchhaltung enthalten sind bzw. wenn dies nicht der Fall ist - z.B. bei Vermittlung - um Aufklärung ersucht.