
In den letzten Zeilen der aktuellen BMF-Publikation zur geplanten Steuerreform ist ein kleiner Hinweis, der darauf schließen lässt, dass das Finanzministerium nun auch vom Kryprowährungsboom mitprofitieren will.
Während in der Zusammenfassung nichts davon zu lesen ist, findet sich bei den Details zur Steuerreform folgender Absatz:
Kryptowährungen haben eine faktische Nähe zu Kapitalvermögen entwickelt. Um rechtliche Klarheit zu schaffen, soll im nationalen Recht eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen erfolgen. Die Bestimmung soll in die bestehende Systematik der Besteuerung von Kapitalvermögen eingebettet werden.
Bis dato besteht die einhellige Meinung, dass realisierte Kurssteigerungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen nach der einjährigen Behaltefrist (Spekulationsfrist) steuerfrei sind.
Gemäß der aktuellen Publikation sollen Kursgewinne für Kryptowährungen zukünftig nicht mehr gemäß dem Spekulationstatbestand, sondern gemäß dem Regime der Kapitaleinkünfte besteuert werden. Dies bedeutet eine ewige Steuerpflicht von Kursgewinnen mit 27,5%.
Aktuell kann noch nicht gesagt werden, wie die Reform umgesetzt wird. Da allerdings von einer "Klarstellung" die Rede ist, ist eine rückwirkende Besteuerung von jetzt realisierten Kurststeigerungen ebenfalls nicht auszuschliessen. Insofern hohe Kurssteigerungen noch nicht realisiert wurden, kann ein kurzfristiger Verkauf jedoch Sinn machen.