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Kryptowährungen demnächst steuerpflichtig?

Mag. Harald CZAJKA

In den letzten Zeilen der aktuellen BMF-Publikation zur geplanten Steuerreform ist ein kleiner Hinweis, der darauf schließen lässt, dass das Finanzministerium nun auch vom Kryprowährungsboom mitprofitieren will.

Während in der Zusammenfassung nichts davon zu lesen ist, findet sich bei den Details zur Steuerreform folgender Absatz: 

Kryptowährungen haben eine faktische Nähe zu Kapitalvermögen entwickelt. Um rechtliche Klarheit zu schaffen, soll im nationalen Recht eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen erfolgen. Die Bestimmung soll in die bestehende Systematik der Besteuerung von Kapitalvermögen eingebettet werden. 

Aktuelle Besteuerung von Kursgewinnen

Bis dato besteht die einhellige Meinung, dass realisierte Kurssteigerungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen nach der einjährigen Behaltefrist (Spekulationsfrist) steuerfrei sind. 

Voraussichtlich geplante Änderung

Gemäß der aktuellen Publikation sollen Kursgewinne für Kryptowährungen zukünftig nicht mehr gemäß dem Spekulationstatbestand, sondern gemäß dem Regime der Kapitaleinkünfte besteuert werden. Dies bedeutet eine ewige Steuerpflicht von Kursgewinnen mit 27,5%. 

TU-Tipp 

Aktuell kann noch nicht gesagt werden, wie die Reform umgesetzt wird. Da allerdings von einer "Klarstellung" die Rede ist, ist eine rückwirkende Besteuerung von jetzt realisierten Kurststeigerungen ebenfalls nicht auszuschliessen. Insofern hohe Kurssteigerungen noch nicht realisiert wurden, kann ein kurzfristiger Verkauf jedoch Sinn machen. 

Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.