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Kurzarbeit Phase 4

Mag. Harald CZAJKA

Die Kurzarbeit (KUA) wurde bekanntlich für den Zeitraum 1.4.2021 - 30.6.2021 (Phase4) verlängert. 

Eine Antragstellung für KUA 4 über das eAMS-Konto wird voraussichtlich ab dem 6.4.2021 möglich sein. Vorlagen stehen bereits jetzt zu Verfügung.  

Bezüglich der Kurzarbeit Begehrensstellung gibt es folgende Neuigkeiten.

Phase 3

  • Die Begehrensstellung für KUA Phase 3 wird mit 31.3.2021 24:00h deaktiviert.
  • Durchführungsberichte für die Phase 3 stehen noch nicht zu Verfügung und sollen als Webanwendung/pdf implementiert werden.

Phase 4

  • Über das Osterwochenende, ab dem 2.4.2021 wird es wahrscheinlich keine Zugriffsmöglichkeit auf das das eAMSKonto geben.
  • Anträge für die KUA Phase 4 können voraussichtlich ab dem 6.4. gestellt werden. 
  • Für Begehren ab dem 1.4 soll es eine Übergangsfrist zwischen 14 Tage und einem Monat für die rückwirkende Einreichung geben.
  • Es gibt neue Sozialpartnervereinbarungen, die auch bereits auf der WKO-Seite im Internet abrufbar sind.
    https://www.wko.at/service/corona-kurzarbeit.html Bitte diese immer in der aktuellsten Verson downloaden. 

Die Eckpunkte der Kurzarbeit Phase 4:

  • Nettoersatzrate bleibt bei 80 % bis 90 %.
  • Die Arbeitszeit kann im Normalfall auf bis zu 30 % reduziert werden.
  • In Branchen, die von behördlichen Schließungen betroffen sind, ist auch eine Unterschreitung dieser Mindestarbeitszeit möglich.
  • Weiterbildungsoffensive während der Kurzarbeit Phase 4 zur besseren Nutzung des attraktiven Förderangebots: Betriebe erhalten die Personalkosten für Weiterbildungen, die während der Ausfallzeit stattfinden, über die Kurzarbeitsbeihilfe voll und die Sachkosten zu 60 % ersetzt.  
  • Die Erleichterungen für vom Lockdown betroffene Branchen bleiben bestehen, z.B. weiterhin Entbindung von der Steuerberaterpflicht bei Unternehmen, die im Lockdown sind oder nur für die Zeit des Lockdowns Kurzarbeit beantragen.
  • Zusage der Gewerkschaften, innerhalb von 72 Stunden dem AMS auch zu Begehren mit Arbeitszeiten unter 30 % Rückmeldung zu geben. 

Gerne hilft Ihnen Ihre TU-Kanzlei beim Erstellen der entsprechenden Anträge.

Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.