
Auf einigen Plattformen ist schon bekannt gemacht worden, dass das gesamte Budget für Kurzarbeit bereits ausgeschöpft ist, – jedoch wird laut neuester Information die Bundesregierung alles daran setzen, um Mittel für die Kurzarbeit frei zu machen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass der Topf der Förderungen immer kleiner wird! Falls Ihr Betrieb also die Voraussetzungen erfüllt, beantragen Sie die Förderung so rasch als möglich und kontaktieren Sie ihr zuständiges Arbeitsmarktservice (AMS).
Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis bedeutet, dass in einem Betrieb, aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls die Arbeitszeit auf einen zeitlich begrenzten Zeitraum herabgesetzt wird, um die Beschäftigten trotz allem im Betrieb halten zu können.
Grundsätzlich gilt als Voraussetzung, dass eine wirtschaftliche Störung oder ein Problem im Betrieb aufgrund einer eingetretenen Katastrophe vorliegt.
Förderbar sind alle Arbeitgeber/innen – ausgenommen
Förderbar sind auch alle Arbeitskräfte, welche wegen Kurzarbeit weniger arbeiten und daher weniger verdienen – ausgenommen von
Grundsätzlich erhalten die Arbeitnehmer für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit weiterhin anteilig das vereinbarte Entgelt.
Für die ausfallende Arbeitszeit muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kurzarbeitsunterstützung, welche er vom AMS bekommt, auszahlen. Diese ist zumindest so hoch, wie das Arbeitslosengeld für die nicht gearbeitete Zeit betragen würde.
Weiters gibt es ergänzend einen Teilbetrag zur Beihilfe zur Sozialversicherung für Dienstgeberbeiträge.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren – uns ist es wichtig, Sie gerade in dieser Situation optimal zu unterstützen und für Sie und Ihre Fragen jederzeit erreichbar zu sein!