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Langzeit-Kurzarbeits-Bonus

Mag. Harald CZAJKA

Der Langzeit-Kurzarbeits-Bonus in der Höhe von € 500,00 ist eine einmalige Unterstützungsleistung für Personen, die pandemiebedingt längere Zeit in Kurzarbeit waren.

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die

  • zwischen 1. März 2020 und 30. November 2021 mindestens zehn Monate und
  • im Dezember 2021 mindestens einen Tag in Kurzarbeit waren und
  • deren SV-Beitragsgrundlage im Dezember 2021 höchstens € 2.775,00 betrug.

Die Beantragung erfolgt nicht über den Betrieb, sondern muss persönlich durch die Arbeitnehmer bei der Buchhaltungsagentur des Bundes erfolgen (keine stellvertretende Antragstellung möglich).

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Mitarbeiter über die von ihnen selbst zu stellenden Anträge aufzuklären. Dennoch ist es durchaus sinnvoll, in jenen Betrieben, in denen die Voraussetzungen für den Langzeit-KUA-Bonus zutreffen, die Mitarbeiter über die Möglichkeit des Langzeit-KUA-Bonus zu informieren, damit diese nicht auf die Antragstellung vergessen.

Anbei finden Sie ein unverbindliches Musterschreiben, welches Sie an Ihre Mitarbeiter richten können. 

Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.