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Leasing und Investitionszuwachsprämie

Dr. Helmut CZAJKA

Da Leasingfirmen normalerweise jährlich neue Gesellschaften gründen, können diese die Investitionszuwachsprämie - durch die Steuerreform als Investitionsanreiz geschaffen - voll ausnützen. Manche Leasinggesellschaften geben diesen Vorteil auch ganz an den Kunden weiter.

Bevor Sie einen Leasingvertrag abschließen, können wir für Sie überprüfen, ob die Investitionsprämie an Sie weitergegeben wird.

Die Anschaffung von Anlagevermögen über Leasing kann auch zu einer Verbesserung Ihres Ratings nach Basel II führen.

Die Investitionszuwachsprämie von 10% kann dann voll geltend gemacht werden, wenn ein Unternehmen in den drei vorangegangenen Jahren keine Investitionen getätigt hat oder neu gegründet wurde.

Diesen Vorteil nützen Leasingunternehmen, indem diese jährlich eine neue Gesellschaft gründen. Nicht alle Leasinggesellschaften geben jedoch diesen Vorteil an den Kunden weiter.

Bevor Sie daher einen Leasingvertrag abschließen (außer PKW), sollte daher geprüft werden, inwieweit die Investitionszuwachsprämie an den Kunden weitergegeben wurde.

Ein zusätzlicher Vorteil von Leasing gegenüber dem Kreditkauf ist auch die Kürzung der Bilanzsumme, da weder das Anlagevermögen unter den Aktiva, noch die Schulden unter den Passiva in der Bilanz enthalten sind.

Damit erhöht sich das prozentuelle Eigenkapital. Manche Banken berücksichtigen diesen Effekt jedoch bei der Ermittlung des Rating nach Basel II.